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ALLIIERTE GÜLTIGE GESETZE‼️‼️‼️‼️ sehr wichtig......

ALLIIERTE GÜLTIGE GESETZE‼️‼️‼️‼️

….hier Antworten auf eine Anfragefrage bei den Besatzern in Stuttgart The MITRE Corporation WSEO/US EUCOM.

Anfrage vom 14.März 2010 an The MITRE Corporation WSEO/US EUCOM

Wörtliche und vollständige Wiedergabe des Textes

The MITRE Corporation ESEO/US EUCOM, Patch Barracks Support Office, 70569Stuttgart

Betr.: Ihre Anfrage vom 14. März 2010

Sehr geehrter Herr …..

in Beantwortung Ihrer Anfrage hier die von den Alliierten erlassenen Gesetze, die bei der Übernahme dieses Hoheitsgebietes beschlossen und verkündet wurden.

1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.

Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF-Gesetz Nr 52, Artikel I § 1)

2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de jure noch defacto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit1990 eine Finanzverwalter GmbH im Auftrag der alliierten Siegermächte.

3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.

4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann jeder der in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über so genannte Notarverträge infolge von Grundbuchämtern ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.

5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.

6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhang der Anträge 6,7 und 8eine illegale Zwangsmaßnahme dar.

7. Die Betroffenen wurden, mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung (SHAEF-Gesetz Nr. 52, und Nr. 53, [BK/O] (47) 50, von den Verwaltungsbehörden der so genannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.

8. Festzustellen ist, dass bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6,die §§ BGB 823- Schadensersatzpflicht- und 839 Amtspflichtverletzung – vorliegt.

Alleine durch Missachtung der SHAEF-Gesetze Nr. 52 und Nr. 53, wurde somit durch Ankauf von Hypotheken-Darlehen ohne unsere Zustimmung ein unrechtmäßiges Geldgeschäft getätigt, da keinerlei vorher erwirkte Lizenz der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE vorlag, geschweige denn über den rechtlichen Tatbestand Aufklärung erfolgt wäre.

Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zu zahlen. Zusätzlich verstößt die Bundesrepublik Deutschland als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947,die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfenbetrügerischer Manipulationen. Artikel V.

9. Militärregierungsgesetz Nr. 2.- Deutsche Gerichte niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!

Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher- also vor Beginn der Tätigkeit- für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.

Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau wird ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 volle Rechtskraft besitzen.

Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht körperlich für jeden einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten Juristen an jedem bundesdeutschen Gericht nur privat haftende und privat handelnde Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat ist oder jemals war.

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