Beseitigung der 3 päpstlichen Bullen
Im Jahre 1455 verfügte Papst Nikolaus V. durch die päpstliche Bulle Romanus Pontifex, dass das neugeborene Kind von allem Recht auf Eigentum getrennt wird. Das bedeutet nicht weniger, als dass man uns direkt nach der Geburt unser Recht auf Eigentum abspricht. Um es noch konkreter zu formulieren: Unser Haus oder unser Grundstück gehören uns nicht. Wem dann? Dem Vatikan natürlich! Wir haben lediglich ein Nutzungsrecht und nicht mehr. Für diese Nutzung zahlen wir deshalb auch eine laufende Gebühr, z.B. in Form von Grundsteuern oder Kfz-Steuern. Wenn wir diese nicht zahlen, was passiert dann? Richtig, wir werden gepfändet und man nimmt uns unser Auto, unser Haus usw. wieder weg − unabhängig davon, ob wir diese bereits abbezahlt haben oder nicht. Doch der »Spaß« endet hier noch lange nicht.
Im Jahre 1481 erließ Papst Sixtus IV. durch die Bulle Aeterni Regis (in etwa »Ewige Herrschaft« oder »Ewiger Besitz des Herrschers«), dass das Kind der Rechte auf seinen Körper beraubt wird. Mit dieser Bulle hat man uns von Geburt an zu ewiger Knechtschaft verdammt. Wir haben nicht einmal mehr Anspruch auf unseren eigenen Körper. Wie das heute in der Praxis aussieht, erkennt man u.a. an der Wehrpflicht, die auch in Deutschland jederzeit wieder verordnet werden kann, oder auch an vom Staat verordneten ärztlichen Zwangsmaßnahmen, wenn dieser meint, man sei »psychisch krank«. Auch die medizinische Zwangsbehandlung von schwer kranken Kindern gegen den Willen der Eltern spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle. Des Weiteren müssen wir sogar auf unsere eigene Arbeitskraft Einkommenssteuern zahlen.
Die dritte Krone wurde in Form der päpstlichen Einberufungsbulle von Papst Paul III. im Jahre 1537 besiegelt, in welcher die römisch-katholische Kirche Anspruch auf die Seele des Kindes erhebt. Dies ist in der Tat sehr teuflisch.